Digitaler Nachlass
Die digitalen Daten, Konten und zugehörigen Rechte und Pflichten, die ein Mensch nach seinem Tod hinterlässt.
Einfach erklärt
Zum digitalen Nachlass gehören beispielsweise gespeicherte Fotos, Nachrichten, Online-Konten und laufende Verträge. Manche Inhalte sind für Angehörige persönlich wichtig. Andere müssen bearbeitet werden, weil Kosten weiterlaufen oder wichtige Unterlagen nur digital vorliegen.
Der Bundesgerichtshof entschied 2018 für den Vertrag mit einem sozialen Netzwerk, dass dieser grundsätzlich mit den zugehörigen Kommunikationsinhalten auf die Erben übergeht. Daraus folgt keine pauschale Übertragbarkeit jeder gekauften Musikdatei, Lizenz oder Kontofunktion. Der konkrete Vertrag und die Art des Inhalts bleiben relevant.
Rechtliche Berechtigung und technischer Zugang sind zwei verschiedene Fragen. Ein verschlüsseltes Gerät lässt sich nicht allein mit einer Erbenstellung entsperren. Umgekehrt bedeutet die Kenntnis eines Passworts nicht, dass jede Nutzung oder Veröffentlichung erlaubt ist. Für den Kontakt mit einem Anbieter können Nachweise und dessen vorgesehenes Verfahren erforderlich sein.
Eine Übersicht der wichtigen Konten erleichtert die spätere Orientierung. Halte fest, wo Erinnerungen gespeichert sind, welche Verträge bestehen und was du mit einzelnen Daten wünschst. Zugangsinformationen gehören an einen geschützten Ort. Eine Liste im offen geteilten Familienordner würde diese Informationen schon zu Lebzeiten preisgeben.
Angehörige sollten vor dem Löschen eines Kontos prüfen, welche anderen Dienste darüber angemeldet oder wiederhergestellt werden. Besonders das E-Mail-Konto kann für weitere Zugänge benötigt werden. Bei ungeklärten Zuständigkeiten oder Streit über Inhalte ist individuelle rechtliche Beratung sinnvoll.
Beispiel aus dem Alltag
Gedachtes Beispiel: Nach einem Todesfall entdeckt eine Familie, dass Rechnungen nur im E-Mail-Postfach liegen. Sie klärt zuerst die Berechtigung und den Zugang beim Anbieter, bevor sie Konten kündigt.
Häufige Fragen
Ist eine Kontaktperson automatisch Erbin?
Nein. Eine technische Nachlassfunktion legt nicht die Erbfolge fest. Auch eine Vollmacht und eine Erbenstellung sind unterschiedliche Dinge.
Dürfen Angehörige alle Nachrichten veröffentlichen?
Ein Zugang zum Konto ist keine allgemeine Veröffentlichungserlaubnis. Nachrichten können persönliche Informationen anderer Menschen enthalten; deren Rechte sind ebenfalls zu beachten.
Was kann ich heute vorbereiten?
Beginne mit einer Übersicht deiner wichtigsten Konten und halte Wünsche zum Aufbewahren oder Löschen fest. Kläre anschließend, wer befugt sein soll und wie die Person die nötigen Informationen erhält.
