Künstliche Intelligenz

General Purpose AI

KI-Modelle mit breitem Einsatzzweck; im EU AI Act eine eigene Kategorie mit Pflichten für die Anbieter.

Einfach erklärt

General Purpose AI meint Modelle, die nicht für eine einzige Aufgabe gebaut sind, sondern viele Aufgaben unterstützen und in ganz unterschiedliche Produkte eingebaut werden. Die großen Sprachmodelle hinter den bekannten Chatdiensten fallen darunter.

Der EU AI Act behandelt GPAI als eigene Stufe und legt Pflichten für die Modellanbieter fest, etwa zu Dokumentation und Transparenz. Wer ein solches Modell nur in einer Anwendung einsetzt, hat andere Pflichten als der Anbieter selbst. Die genaue Einordnung eines konkreten Falls braucht oft rechtliche Beratung.

Beispiel aus dem Alltag

Ein breit einsetzbares Modell steckt zugleich in einer Schreib-App, einer Übersetzungsfunktion und einer Dokumentensuche.

Häufige Fragen

  • Worin unterscheidet sich GPAI von einem KI-System?

    Das Modell ist der Baustein, das System das fertige Produkt für Nutzer. Der EU AI Act knüpft an beide unterschiedliche Pflichten.

  • Welche Pflichten gelten für GPAI-Anbieter?

    Unter anderem technische Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Anbieter und Angaben zu den Trainingsinhalten. Für besonders leistungsfähige Modelle kommen zusätzliche Prüfpflichten hinzu. Die Regeln gelten seit dem 2. August 2025.