Sicherheit

Einwilligung

Eine freiwillige und informierte Zustimmung zu einer bestimmten Verwendung persönlicher Daten.

Einfach erklärt

Wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf Einwilligung gestützt wird, muss klar sein, wozu die Person zustimmt. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Entscheidung für den bestimmten Fall. Schweigen oder ein bereits gesetztes Häkchen genügen dafür nicht.

„Darf ich ein Foto machen?“ klärt noch nicht, ob das Bild auf einer öffentlichen Internetseite erscheinen darf. Aufnahme, Versand in eine kleine Gruppe und Veröffentlichung sind unterschiedliche Verwendungen. Benenne die tatsächliche Absicht und den Empfängerkreis verständlich, bevor jemand entscheidet.

Eine Einwilligung nach der DSGVO kann für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf macht eine zuvor rechtmäßige Verarbeitung nicht rückwirkend unrechtmäßig. Er muss so einfach möglich sein wie die Einwilligung. Bereits weitergegebene Kopien lassen sich praktisch jedoch nicht immer vollständig zurückholen.

Nicht jede Datenverarbeitung benötigt eine Einwilligung; es gibt weitere Rechtsgrundlagen. Bei Bildern und Tonaufnahmen können zusätzlich andere Rechte betroffen sein. Eine Zustimmung zur Datenverarbeitung ist deshalb keine pauschale Erlaubnis, fremde Fotos, Musik oder vertrauliche Gespräche zu veröffentlichen.

Bei Unterstützung am Smartphone gilt als praktische Gesprächsregel: Frage nach der konkreten Handlung. Eine Person kann Hilfe beim Starten eines Videoanrufs wünschen und zugleich keine Aufnahme wollen. Wenn unklar ist, wer wirksam entscheiden darf, sollte eine helfende Person das nicht eigenständig für andere festlegen.

Beispiel aus dem Alltag

Gedachtes Beispiel: Eine Begleiterin fragt vor einem Videoanruf, wer teilnehmen soll. Als ein Angehöriger später eine Aufnahme vorschlägt, wird diese neue Frage gesondert besprochen.

Häufige Fragen

  • Muss eine Einwilligung immer unterschrieben sein?

    Die DSGVO schreibt nicht pauschal für jede Einwilligung eine Unterschrift vor. Verantwortliche müssen sie aber nachweisen können. Für bestimmte Situationen gelten zusätzliche Anforderungen.

  • Darf ich bei einem Nein weiter nachfragen, bis die Person zustimmt?

    Druck passt nicht zu einer freiwilligen Entscheidung. Biete eine Möglichkeit ohne Aufnahme oder Veröffentlichung an und akzeptiere die Entscheidung.

  • Gilt die DSGVO auch für meine rein private Familienkommunikation?

    Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten gibt es eine Ausnahme. Das lässt sich nicht pauschal auf öffentliche Veröffentlichungen oder die Arbeit einer Einrichtung übertragen; andere Rechte bleiben relevant.