Am Smartphone helfen, ohne zu bevormunden: Digitale Selbstbestimmung in der Hospizbegleitung
Mit dem Smartphone Nähe ermöglichen und Privates achten: Hinweise für Begleitende zu gemeinsamen Handgriffen, Nachrichten und den Wünschen der begleiteten Person.
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Was sich die Person gerade wünscht
Auch wenn das Handy schon bereitliegt, ist oft noch offen, welche Unterstützung gewünscht ist. Ein ruhiges „Was möchten Sie machen?“ gibt der begleiteten Person Gelegenheit, selbst zu sagen, worum es geht. Daraus kann ein Videoanruf werden, aber auch ein Gespräch über das Foto auf dem Bildschirm.
Wenn Angehörige um Hilfe bitten, beziehen Sie die begleitete Person soweit möglich direkt ein. So lässt sich gemeinsam klären, ob sie gerade jemanden erreichen möchte, Unterstützung beim Bedienen braucht oder das Telefon lieber zur Seite legen will.

Erst den Auftrag verstehen
Die Hospiz-Charta stellt die Vorstellungen, Wünsche und Werte schwerstkranker und sterbender Menschen in den Mittelpunkt. Für die Hilfe am Smartphone bedeutet das nach unserem Verständnis: Die Person bestimmt, was sie tun und mit wem sie etwas teilen möchte. Das technische Können der Begleitung hilft ihr dabei, diesen Wunsch umzusetzen.
Quelle: Hospiz-Charta: Leitsatz 1 – Wünsche und Wille der betroffenen Person
Eine Bitte aus der Familie kann ein guter Anlass für ein Gespräch sein. Sie sagt aber noch nicht, was die begleitete Person möchte. Wenden Sie sich, soweit es in der Situation möglich ist, direkt an sie. Ein entsperrtes Smartphone ist keine allgemeine Einladung, Nachrichten zu lesen oder Einstellungen zu ändern.
Beschreiben Sie die konkrete Handlung. „Soll ich Ihnen helfen?“ ist freundlich, bleibt aber weit. „Soll ich dieses Foto öffnen, damit Sie es ansehen können?“ macht den nächsten Schritt verständlich. Danach kann eine neue Entscheidung folgen: schließen, gemeinsam betrachten oder an eine benannte Person senden.
Hören Sie auch auf Einschränkungen. „Nur an meinen Sohn“ bedeutet etwas anderes als „an die Familie“. Wenn Sie nicht wissen, wer die Nachricht erhält, lassen Sie sich den Empfängerkreis erklären, bevor Sie etwas abschicken.
Den Bildschirm gemeinsam nutzen
Wenn die Person selbst tippen möchte, geben Sie ihr dafür Zeit. Sie können einen Schritt benennen, auf eine Schaltfläche zeigen oder den Text auf Wunsch vorlesen. Fragen Sie, welche Form der Hilfe angenehm ist. Aus Alter, Erkrankung oder zögerlichem Tippen lässt sich nicht ableiten, dass jemand die Entscheidung abgeben möchte.
Falls Sie das Gerät halten, richten Sie den Bildschirm so aus, dass die Person das Geschehen möglichst verfolgen kann. Kündigen Sie an, wenn Sie eine andere Ansicht öffnen müssen. Ein Satz wie „Ich öffne jetzt die Empfängerliste; die Nachricht ist noch nicht versendet“ kann Missverständnisse vermeiden.
Taucht dabei unerwartet eine private Nachricht auf, müssen Sie sie nicht vorlesen. Bleiben Sie bei der vereinbarten Aufgabe und schließen Sie eine nicht benötigte Ansicht. Lassen Sie Benachrichtigungen und andere Chats nicht zum beiläufigen Gesprächsthema werden.
Vor dem Senden kurz anhalten
Zeigen Sie vor dem Absenden noch einmal das ausgewählte Foto und den Empfänger: „Dieses Bild geht an Ihre Tochter. Ist das so richtig?“ So bleibt Gelegenheit, ein anderes Bild auszuwählen, etwas dazuzuschreiben oder es doch für sich zu behalten.
Auch ein scheinbar eindeutiges Ja kann Rückfragen brauchen, wenn die Handlung inzwischen eine andere geworden ist. Ein Foto gemeinsam anzusehen ist etwas anderes, als es in einer großen Gruppe zu verteilen. Erweitern Sie den Auftrag deshalb nicht nebenbei: keine zusätzlichen Empfänger, kein Speichern auf dem eigenen Telefon, keine Verbindung mit einem weiteren Konto.
Manchmal entsteht die Versuchung aus einem praktischen Problem. Die Datei lässt sich nicht leicht senden, auf dem privaten Gerät wäre es einfacher. Dann gehört die Entscheidung über einen anderen Übertragungsweg zurück in das Gespräch und gegebenenfalls zur zuständigen Person im Team.
Ein Nein und eine Pause gehören dazu
Wenn die Person nicht weitermachen möchte, beenden Sie den Vorgang. Sie können anbieten, das Thema später noch einmal aufzugreifen. Vermeiden Sie Sätze wie „Das dauert doch nur einen Moment“. Für die Person kann gerade die Entscheidung anstrengend sein, unabhängig davon, wie schnell Sie tippen können.
Auch in der Trauerbegleitung kann eine Person ein Profil heute gern ansehen und morgen meiden. Die Forschung beschreibt sowohl Nähe als auch belastende Begegnungen mit digitalen Erinnerungen. Fragen Sie deshalb vor dem Öffnen oder Abspielen, statt mit einem Foto oder einer Stimme überraschen zu wollen.
Quelle: Akinyemi & Hassett: „He’s Still There“ – Facebook und die Verbindung zu Verstorbenen
Ist unklar, ob ein Wunsch verstanden wurde, oder wer die Person vertreten darf, holen Sie die dafür zuständige Fachperson hinzu. Eine technische Helferin sollte solche Fragen nicht allein durch eine Vermutung lösen. Welche Ansprechwege gelten, muss die Einrichtung festlegen.
Beim gemeinsamen Blick auf ein Foto kann ein Gespräch entstehen, für das das Gerät bald unwichtig wird. Lassen Sie dafür Zeit. Ob der geplante Videoanruf danach noch passt, können Sie gemeinsam neu entscheiden.
Drei Reaktionen auf dieselbe Bitte
Fiktive Ausgangslage: Eine Angehörige sagt: „Schicken Sie das Bild bitte schnell an unsere Familiengruppe.“ Die begleitete Person sitzt dabei; ihr Wunsch wurde noch nicht erfragt.
Sofort senden: Das erfüllt die Bitte der Angehörigen, überspringt aber die offene Entscheidung der begleiteten Person. Zudem ist der Empfängerkreis noch unbekannt.
Jede Hilfe ablehnen: Das verhindert zwar das vorschnelle Versenden, lässt den möglichen Wunsch der begleiteten Person jedoch ungeklärt.
Zuerst nachfragen: „Möchten Sie, dass wir das Foto verschicken? Wer soll es sehen?“ Diese Reaktion passt zu den fehlenden Informationen im Beispiel. Die Antwort kann zu einem Versand, einer kleineren Empfängerauswahl oder einem Abbruch führen.
Für eine Teambesprechung genügt es, diese Unterschiede herauszuarbeiten. Niemand muss dafür einen echten Fall mit Namen, Nachrichten oder Bildern aus der Begleitung mitbringen.
Was das Team vorab vereinbaren sollte
Sammeln Sie die Situationen, bei denen Begleitende Unterstützung benötigen, in anonymisierter oder fiktiver Form. Legen Sie fest, an wen Fragen zu Zuständigkeit, Datenschutz und Gerätehilfe gehen. Klären Sie außerdem, welche Kommunikationswege und Geräte für die Arbeit vorgesehen sind. Die Regeln sollten auch dann auffindbar sein, wenn die übliche Ansprechperson nicht im Dienst ist.
Ein kurzer Merkzettel kann helfen: Wer entscheidet über den gewünschten Schritt? Was muss vor einer Weitergabe geklärt sein? Wohin wende ich mich, wenn die Bitte meinen Aufgabenbereich überschreitet? Ergänzen Sie konkrete Namen oder Funktionen nach den Regeln Ihrer Einrichtung.
Wenn Fotos weitergegeben werden sollen, berührt das auch die Rechte der abgebildeten Personen. § 22 Kunsturhebergesetz nennt die Einwilligung als Grundregel für das Verbreiten von Bildnissen; § 23 enthält begrenzte Ausnahmen. Eine Bitte aus der Familie beantwortet diese Fragen nicht für alle Menschen auf dem Bild. Lassen Sie offene Fragen nach den Regeln Ihrer Einrichtung klären.
Quelle: Gesetze im Internet: Kunsturhebergesetz, §§ 22 und 23
Für die gemeinsame Weiterbildung stellt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband Informationen und Praxisangebote zum digitalen Ehrenamt vor. Daraus können Sie Themen auswählen, die in Ihrer Begleitung tatsächlich vorkommen.
Quelle: DHPV: Digitales Ehrenamt
Gesprächskarte
- „Was möchten Sie mit dem Gerät gerade tun?“
- „Soll ich Ihnen den Schritt zeigen oder ihn für Sie ausführen?“
- „Wer soll das sehen oder hören können?“
- „Möchten Sie vor dem Senden noch einmal darauf schauen?“
- „Sollen wir hier aufhören und später weitermachen?“
Wählen Sie die Formulierung, die zur Person und zur Situation passt. Die Karte ist eine Erinnerung für das Gespräch, kein Fragenkatalog, der jedes Mal vollständig abgearbeitet werden muss.
Begriffe zum Artikel
- Datenschutz – Regeln und Maßnahmen zum Schutz von Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Einwilligung – Eine freiwillige und informierte Zustimmung zu einer bestimmten Verwendung persönlicher Daten.
- Digitale Vorsorge – Vorab festlegen, was mit deinen Geräten, Konten und Daten geschehen soll, wenn du sie nicht mehr selbst verwalten kannst.
- Freigabelink – Ein Link zu einer Datei oder einem Ordner, dessen Freigabeeinstellungen den Zugriff bestimmen.
Quellen und weiterführende Erklärungen
· Quellenstand: 20. September 2026. Die Lernbeispiele sind erfunden.
- DHPV: Digitales Ehrenamt
Fachlicher Themenbezug zum digitalen Ehrenamt; kein Wirksamkeitsbeleg.
- Hospiz-Charta: Leitsatz 1 – Wünsche und Wille der betroffenen Person
Ethische Grundlage für Selbstbestimmung am Lebensende; kein geprüfter Gesprächsleitfaden für Smartphone-Hilfe.
- Gesetze im Internet: Kunsturhebergesetz, §§ 22 und 23
Einwilligung bei der Verbreitung von Bildnissen, Regelung nach dem Tod sowie Ausnahmen und ihre Grenzen.
- Akinyemi & Hassett: „He’s Still There“ – Facebook und die Verbindung zu Verstorbenen
Qualitative Studie mit sieben Interviews und sieben Gedenkseiten; beschreibt Verbundenheit und belastende Erfahrungen. Keine repräsentative Aussage über alle Trauernden.